Kälbervermarktung & Blauzungenkrankheit BTV-8
Aufgrund des neuen Falls der Blauzungenkrankheit (BTV-8) ist ab Montag 20.10.2025 das gesamte Bundesland Baden-Württemberg gesperrt.
Nur unter bestimmten Bedingungen können Kälber weiterhin in BTV-8 freie Gebiete (alle anderen Bundesländer) vermarktet werden:
- Die Kälber stammen von vor der Belegung geimpften Muttertieren und haben innerhalb der ersten 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum erhalten.
Folgende Papiere werden hierzu benötigt:
Ausdruck aus der HI-Tier; wichtig ist der Impfstatus BTV-8. Dieser muss MI sein.
Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe.
Tierhaltererklärung (MI) zum Download:
Hier: Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe
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- Die Kälber stammen von mindestens 28 Tage vor der Geburt geimpften Muttertieren und haben innerhalb der ersten 12 Stunden Kolostrum erhalten.
Folgende Papiere werden hierzu benötigt:
Ausdruck aus der HI-Tier; wichtig ist der Impfstatus BTV-8.
Dieser muss MAT sein. Zusätzlich wird hier ein negativer PCR-Test benötigt (max. 14 Tage alt)
Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe
Tierhaltererklärung (MAT) zum Download:
Hier: Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe
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- Kälber stammen von einem Muttertier ohne BTV-8 Impfung
Was muss ich machen?
1) KALB: Behandlung mit Repellent (mindestens 2 Wochen vor dem PCR-Test)
2) Nach zwei Wochen der Repellentbehandlung erfolgt der PCR-Test (max. 14 Tage gültig)
Mit dem negativen PCR-Test und der Reppellent Behandlung kann das Kalb in freie Bundesländer verbracht werden.
Folgende Papiere werden hierzu benötigt:
Tierhaltererklärung zur Repellentbehandlung + Negativer PCR-Test
Tierhaltererklärung zur Repellentbehandlung zum Download:
Hier: Tierhaltererklärung Repellentbehandlung