Kälbervermarktung & Blauzungenkrankheit BTV-8

Aufgrund des neuen Falls der Blauzungenkrankheit (BTV-8) ist ab Montag 20.10.2025 das gesamte Bundesland Baden-Württemberg  gesperrt.


Nur unter bestimmten Bedingungen können Kälber weiterhin in BTV-8 freie Gebiete (alle anderen Bundesländer) vermarktet werden: 

  • Die Kälber stammen von vor der Belegung  geimpften Muttertieren und haben innerhalb der ersten 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum erhalten.


Folgende Papiere werden hierzu benötigt:
Ausdruck aus der HI-Tier; wichtig ist der Impfstatus BTV-8. Dieser muss MI sein.
Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe.

Tierhaltererklärung (MI) zum Download:
 

Hier: Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe 

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  • Die Kälber stammen von mindestens 28 Tage vor der Geburt geimpften Muttertieren und haben innerhalb der ersten 12 Stunden Kolostrum erhalten.


 Folgende Papiere werden hierzu benötigt:
Ausdruck aus der HI-Tier;  wichtig ist der Impfstatus BTV-8.
Dieser muss MAT sein. Zusätzlich wird hier ein negativer PCR-Test benötigt (max. 14 Tage alt)
Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe

Tierhaltererklärung (MAT) zum Download:
 

Hier: Tierhaltererklärung zur Kolostrumgabe  


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  • Kälber stammen von einem Muttertier ohne BTV-8 Impfung


Was muss ich machen?
1) KALB: Behandlung mit Repellent (mindestens 2 Wochen vor dem PCR-Test)
2) Nach zwei Wochen der Repellentbehandlung erfolgt der PCR-Test (max. 14 Tage gültig)
Mit dem negativen PCR-Test und der Reppellent Behandlung kann das Kalb in freie Bundesländer verbracht werden.

Folgende Papiere werden hierzu benötigt:
Tierhaltererklärung zur Repellentbehandlung + Negativer PCR-Test

 Tierhaltererklärung zur Repellentbehandlung zum Download:
Hier: Tierhaltererklärung Repellentbehandlung